Radverkehr

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Radwegebenutzungspflicht

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In den letzten Jahren gelang es, die Radwegebenutzungspflicht in einer Reihe von Straßen aufheben zu lassen, so zum Beispiel in der Klaus-Groth-Straße. Das bedeutet, dass Radfahrende auf der Straße fahren dürfen, unabhängig davon, ob es einen Radweg gibt.

Warum halten wir Grünen das für wichtig?

Eine gängige Annahme war lange Zeit, Radwege wären besonders sicher. Unfallstatistiken belegen jedoch eindeutig, dass sich gerade die schweren oder gar tödlichen Unfälle ausgerechnet im Seitenbereich der Straßen ereignen. Auf der Fahrbahn bleiben Radfahrende im Blickfeld der anderen Verkehrsteilnehmer - zudem kommen sie meist ungehinderter und zügiger voran. Und nicht zuletzt: Viele Radwege wurden in der Vergangenheit zu Lasten der FußgängerInnen angelegt. Wer auf der Fahrbahn fährt, trägt auch zu ihrer Sicherheit bei.

Erschwerend kommt hinzu, dass viele Radwege zu schmal oder zu uneben sind, zu nah an parkenden Autos vorbei führen oder schlicht zu schlecht gepflegt werden, um ein sicheres Befahren zu gewährleisten.

Aus den genannten Gründen treten BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN dafür ein, dem Radverkehr, soweit irgend möglich, eine freie Nutzung der Fahrbahn zu ermöglichen.

Sollten Sie der Meinung sein, dass für einen Radweg die Pflicht zur Benutzung aufgehoben werden müsste, nutzen Sie gern unsere Musterbriefe zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht oder zum Widerspruch gegen eine Radwegebenutzungspflicht.

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